• Wissenswertes, Honorar

Wissenswertes / Honorar

Um Ihnen eine umfassende juristische Betreuung zukommen lassen zu können, arbeiten wir laufend mit verschiedenen in- und ausländischen Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatern, Immobilienmaklern und Sachverständigen zusammen. Darüber hinaus verfügen wir als Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft auch in der Bauwirtschaft über ein großes Netzwerk an Ansprechpartnern. Als in Österreich eingetragene Rechtsanwälte können wir Sie vor allen ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten und Verwaltungsbehörden vertreten.

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In unserer Kanzlei werden vorwiegend die nachstehenden Rechtsgebiete bearbeitet, wobei wir Ihnen aufgrund unseres Netzwerkes in der Regel auch in anderen Rechtsgebieten kompetent zur Seite stehen oder Sie zumindest an Spezialisten weiterleiten können:

  • Liegenschaftsrecht
  • Baurecht
  • Baumängelrecht
  • Bauträgerrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Scheidungsrecht
  • Vertragserrichtung / Vertragsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Strafrecht
  • Mietrecht
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Transportrecht (CMR …)
  • Gesellschaftsrecht
  • Inkassowesen
  • Exekutionsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Sanierung von Unternehmen

HONORAR

Der anwaltliche Honoraranspruch ist in Österreich durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005) sowie subsidiär durch das Notariatsgesetz (NTG) umfassend geregelt. Gemäß diesen Grundlagen bemisst sich das anwaltliche Honorar nach den erbrachten Leistungen und der heranzuziehenden Bemessungsgrundlage. Alternativ zu dieser leistungsabhängigen Abrechnung bieten wir auch eine Abrechnung zu einem fixen Stundensatz an. Sofern der Leistungsaufwand bereits bei Auftragserteilung abgeschätzt werden kann, sind wir auch gerne bereit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Gerne Informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches über die Kosten, die Vor- und Nachteile der oben genannten Abrechnungsmöglichkeiten und über allfällige Kostenrisiken.

Geschäftszeiten:

Mo–Do:    08.00 – 18.00 Uhr
Fr: 08.00 – 13.00 Uhr

Telefonzeiten:

Mo–Do:    09.00 – 12.00 Uhr
15.00  – 17.00 Uhr
Fr: 09.00 – 12.00 Uhr

Dr. Roland Kometer
Mag. Albin Huber
Mag. Harald Rossi
Mag. Tihomir Zane LL.M.
Rechtsanwälte in Regiegemeinschaft
Maria-Theresien-Straße 5
A-6020 Innsbruck

Telefon:
+43 512 582120
Fax:
+43 512 582120-17

 

 

 

 

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